Informationsblatt nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Videoüberwachungsanlagen
1. Firma der verantwortlichen Stelle, Anschrift und weitere Angaben
VIDEOR E. Hartig GmbH
Carl-Zeiss-Str 8
63322 Rödermark
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
CTM-COM GmbH
Wilhelm-Leuschner-Straße 33
64380 Roßdorf
E-Mail: [email protected]
2. Zweck des Einsatzes von Videoüberwachung
- Wahrung des Hausrechts
- Verbesserte Strafverfolgung bei Einbrüchen und/oder Vandalismus
- Speicherung sicherheitsrelevanter Betriebsereignisse sowie Logistikprozesse
Die berechtigten Interessen der speichernden Stelle nachArtikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung sind im Wesentlichen mit den vorstehend aufgeführten Zwecken identisch.
Gesetzliche Grundlage:
§4 BDSG (neu) „Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume“ Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).
3. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können
Aufzeichnungen werden nur auf Anforderung von Polizeibehörden, Staatsanwaltschaft, gerichtlicher Anordnung, bei Anforderung als Beweismittel im Rahmen von gerichtlichen Prozessen oder bei außerordentlicher Anforderung durch Rechtsanwälte herausgegeben.
4. Betroffene Personen
Geschäftspartner und Mitarbeiter von VIDEOR sowie sonstige Personen, die sich im Bereich der Videoüberwachung aufhalten.
5. Speicherdauer
Die Speicherfrist für die Kameras beträgt 5 Tage. Die Aufzeichnungen werden automatisch überschrieben. Bei einem Vorfall kann eine separate Speicherung der Videoaufzeichnung erfolgen. Sofern Videoaufzeichnungen als Beweismittel für die straf- und/oder zivilrechtliche Verfolgung gespeichert werden, erfolgt die Löschung entsprechend den Verjährungsvorschriften.
6. Betroffenenrechte
Recht auf Auskunft: Auskunftsersuchen sind an die unter Nr. 1 aufgeführte Anschrift zu richten.
Recht auf Berichtigung: Dieses Recht ist dahingehend eingeschränkt, dass die Videoaufzeichnung technisch nicht verändert werden können.
Recht auf Löschung: Das Recht auf Löschung wird aufgrund der automatischen Datenlöschung durch Überschreiben und Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben und der Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.
Recht auf Datenübertragbarkeit: Dieses Recht ist technisch eingeschränkt, da die Daten verschlüsselt gespeichert werden und nur mit einer speziellen Software entschlüsselt und wiedergegeben werden können, zudem kann eine Übertragung die Rechte Dritter beeinträchtigen.
Recht auf Widerspruch: Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben und der Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.
Beschwerderecht: Beschwerden können jederzeit an den Datenschutzbeauftragten adressiert werden (Kontaktdaten siehe Punkt 1). Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz. (HDSB, Hessischer Datenschutzbeauftragter)