Hanwha Techwin: Rentabilität und TCO

In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, oftmals verbunden mit einem hohen Kostendruck, besteht immer das Risiko, bei der Bewertung der Rentabilität nur die direkten Anschaffungskosten einzubeziehen, nicht aber die Gesamtbetriebskosten (engl.: Total cost of ownership, kurz: TCO) über die gesamte Betriebsdauer des Systems. Dabei lassen diese sich recht genau und leicht ermitteln.

Wer weniger zahlt, kann nicht erwarten, dass er das Gleiche erhält wie jemand, der bereit ist, mehr zu investieren. Der englische Schriftsteller John Ruskin (1819–1900) formulierte diese Erkenntnis sogar als ein „Gesetz der Wirtschaft“. Bei der Berechnung der tatsächlichen Gesamtbetriebskosten sollten deshalb neben den einmaligen Kosten unbedingt die wiederkehrenden Faktoren mit einfließen.

Neben den reinen Anschaffungskosten für Kameras, Rekorder, Videomanagementsoftware (VMS), Verkabelung, Netzwerkgeräte und Installationskosten sind dies insbesondere die Kosten für die Stromversorgung sowie die Wartung und Instandhaltung des Videoüberwachungssystems. Auch die Kosten für künftige Upgrades sollten nicht außer Acht gelassen werden, da sich die Anforderungen im Laufe der Zeit ändern können.

Berücksichtigt man diese Punkte, kann sich das auf den ersten Blick günstigste Produkt im Laufe der Zeit leicht als Fass ohne Boden herausstellen und der Kunde die Anschaffung bereuen.
Die folgenden Fragestellungen, Anregungen und Vorschläge können helfen, bei der Entscheidung für eine Videoüberwachungslösung ihren langfristigen Nutzen und die tatsächlichen Kosten besser einschätzen und abwägen zu können sowie unerwartete Kostensteigerungen zu vermeiden, die das Budget sprengen können.

Lebensdauer, Wartung, Energiebedarf

Eine verlässliche Schätzung der Lebensdauer der Produkte und einen Nachweis über deren Zuverlässigkeit muss der Hersteller liefern können.Auch ein unkomplizierter, erweiterter Austausch-Service für Produkte, die unter die Garantie fallen, kann sich rechnen. Erstreckt sich die Garantie auf mindestens drei Jahre? Einige Hersteller, wie beispielsweise Hanwha Techwin, bieten sogar eine 5-Jahres-Garantie über die Installationsbetriebe und Systemintegratoren, die Teil des Partnerprogramms sind.
Die verwendeten Kameras, Videorekorder oder anderen Geräte sollte nicht nur einfach und schnell zu installieren sein. Sie sollten zudem per Fernzugriff eingerichtet und künftig konfiguriert werden können, ohne dass ein Techniker vor Ort sein muss.

Es ist teilweise überraschend, wie hoch die Betriebskosten einiger Geräte sind. Empfehlenswert ist daher, IP-Netzwerk-Kameras zu nutzen, die über Power of Ethernet (PoE) mit geringem Stromverbrauch verfügen. Dies senkt zudem die Installationskosten, da nicht mehr jede Kamera eine Steckdose benötigt und der Verkabelungsaufwand reduziert wird. Einige Hersteller bieten zudem PoE-Extender-Kameras an – eine äußerst kostengünstige Methode zur Installation eines neuen Zwei-Kamera-Systems oder zur Erweiterung einer bestehenden Lösung um eine zusätzliche Kamera. Durch diese Modelle lassen sich auch andere PoE-fähige Geräte anschließen, zum Beispiel eine zusätzliche Beleuchtungseinheit, ein I/O-Controller oder ein PIR-Sensor.

Cyber Security und DSGVO-Konformität

Verfügen die Kameras über eine Firmware, die einfach aktualisiert werden kann, wenn neue Funktionen oder Sicherheitsupdates bei neuen Cyber-Bedrohungen verfügbar sind? Dies ist ein entscheidender Punkt, der allein einen höheren Anschaffungspreis rechtfertigt. Die Kosten in einem möglichen Schadensfall können immens sein und den Aufpreis weit übersteigen. Es sollte allerdings selbstverständlich sein, dass der Hersteller alle Upgrades kostenlos anbietet.

Wer ganz sicher gehen will, nutzt Videoüberwachungsprodukte von Herstellern, die sich den 2019 eingeführten „Secure by Default“-Standards unterwerfen. Diese verpflichten Hersteller dazu, den Schutz vor Cyberangriffen zu einem grundlegenden Merkmal einer Videoüberwachungslösung zu machen. Die Cybersicherheit darf dabei nicht einfach als eine von vielen nützlichen Funktionen behandelt werden, sondern muss bereits bei der Entwicklung einer Kamera grundlegend berücksichtigt werden. Da solche Produkte bereits ab Werk sicher sind, können Kunden die Kosten für die Absicherung durch eigene Sicherheitsspezialisten vermeiden.

Ebenso ist die DSGVO-Konformität der Geräte selbstverständlich. Es ist ratsam, Hersteller auszuwählen, deren Aufzeichnungsgeräte mit speziellen Videomaskierungstools von Drittanbietern integrierbar sind. Damit kann die Privatsphäre von Personen geschützt werden, die zwar auf Bildern erfasst, aber nicht in kriminelle Aktivitäten verstrickt sind. Die Aufzeichnungsgeräte sollten auch insoweit DSGVO-konform sein, dass Videobeweise nach einer bestimmten Anzahl von Tagen automatisch gelöscht werden. Ausnahmen sind nur in solchen Fällen möglich, in denen der Betreiber die Aufnahmen explizit mit einem Lesezeichen versieht und sie so manuell zur Speicherung für einen längeren Zeitraum freigibt.

Kompatibilität und Kompression

Open Platform-Kameras mit entsprechend performanten Chipsätzen liefern ausreichend Rechenleistung, um edge-basierte Videoanalysen von Drittanbietern auszuführen, die jetzt oder in Zukunft genutzt werden sollen. Die Zusammenarbeit mit Herstellern, die auf NVRs vorinstallierte Videomanagementsoftware (VMS) sowie auf Kameras vorinstallierte Videoanalysetools bieten, spart ebenfalls Zeit und Kosten. Zudem ist so eine reibungslose Integration sichergestellt, ohne dass zusätzliche Schulungen nötig werden.

Hochauflösende Bilder mit hohen Bildraten können schnell NVRs oder Server an den Rand ihrer Kapazität bringen und die Kosten für Bandbreite und Speicherplatz explodieren lassen, wenn beweissichere Bilder aufgezeichnet und gespeichtert werden sollen. Vor diesem Hintergrund sollten Kameras von Herstellern genutzt werden, die zusätzlich eigene Kompressionstechnologien entwickelt haben, um H.265 zu ergänzen und die Bandbreiteneffizienz weiter zu verbessern.